STREBERHUNDE
 
mit Coaching zum Erfolg

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundeschule Streberhunde
(im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Streberhunde
Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag, handelt es sich
um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln.
Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule
schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich
zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die
spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen
auf eigenem Risiko.
§ 2 Vertrag/Anmeldung
Die Anmeldung für Kurse, Seminare und Aktivitäten kann persönlich, telefonisch, per
Whats app oder E-Mail erfolgen.
(1). Vertragsschluss
Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin
Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen
Hundeschule und Kunde. Die vereinbarten Trainings- und Beratungstermine gelten als
verbindlich und verpflichten den Kunden zur Entrichtung des ausgewiesenen Entgelts, wenn
der Termin nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt wird. Die
Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu bezahlen.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Das Honorar für jeden gebuchten Kurs ist sofort vor Ort in bar zu bezahlen.
§ 4 Absagen/Rücktritt
(1) Gruppenkurse/Spezialkurse: Absagen von Kursstunden sind mindestens 24 Stunden vor
Kursbeginn entweder schriftlich (per SMS/ Whats App) beim zuständigen Trainer oder per
Mail (streberhunde@gmx.de) bekanntzugeben. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage wird die
komplette Kursstunde berechnet.
(2) Einzelstunden/Problemberatungen: Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen
werden, ist die Hundeschule mindestens 24 Stunden vorher darüber per Telefon (persönlich),
SMS oder E-Mail zu informieren. Geschieht dies nicht und hat der Kunde die
Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte
Vergütung von ihm zu entrichten.
(3) Der Rücktritt von Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen hat persönlich oder
schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt.
§ 5 Haftung
Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch
Kunden oder deren Hunde verursacht werden.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung
des Trainers der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände oder auf
öffentlichem Gelände befindet. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
Begleitpersonen der Kunden sind durch den Kunden über den bestehenden
Haftungsausschluss hinzuweisen.
Jede Teilnahme an unterschiedlichen Aktivitäten der Hundeschule erfolgt ausschließlich auf
eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.
Insbesondere im Freilauf der Hunde sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen
verpflichtet, auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten, um
Verletzungen zu vermeiden. Die Hundeschule Streberhunde übernimmt keine Haftung für
Verletzungen die durch das Freilaufen der Hunde entstehen können.
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf
eigenem Risiko.
Für Schäden, die an den von der Hundeschule Streberhunde durch den Kunden gemieteten
Geräten entstanden sind oder bei Verlust derselben, haftet der Kunde im vollen Umfang.
Die Hundeschule Streberhunde haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr für die
Dienstleistung beschränkt. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder
deren Tieren verursacht werden.
Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes
verpflichtet, den Weisungen des Trainers Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort, unter
Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden der Hundeschule
Streberhunde mitzuteilen. Andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer haftet für die von sich, ihrem oder seinem Hund
angerichteten Schäden.
§ 6 Schutzimpfungen und Krankheiten
Am Unterricht können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (Welpen:
Altersangemessenen) Impfschutz verfügen.
Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und
über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis und
Leptospirose verfügt. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.
Für die Welpengruppe ist ein altersangemessener Impfschutz nachzuweisen, eine Teilnahme
ist bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung möglich. Dieser ist zu Beginn der
Trainingseinheit vorzulegen.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein
und einmalig zu Beginn des Trainings vorgelegt werden. Kann zu Trainingsbeginn lediglich
ein Versicherungsantrag vorgelegt werden, obliegt es dem Hundehalter die Police innerhalb
von vier Wochen unaufgefordert in Kopie nachzureichen oder vorzulegen.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer haftet für die von sich, ihrem oder seinem Hund
angerichteten Schäden.
§ 7 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde (Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Husten, sowie Augen oder Ohrenentzündung) und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der
Teilnahme an den Gruppenstunden ausgeschlossen und dürfen das Trainingsgelände nicht
betreten.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten,
übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten
Unterrichtsstunde zu informieren.
§ 8 Urheberrecht
Das Urheberecht der an den in Seminaren, Schulungen, Gruppen- oder Einzelunterricht
ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Hundeschule. Eine Weitergabe an
Dritte, Veröffentlichungen oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen
Zustimmung der Inhaber der Hundeschule.
§ 9 Bild- und Videoaufzeichnungen
Die Hundeschule darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen ihrer
angebotenen Schulungen/Kursen entstanden sind, benutzen. Wird dies von einem Kunden nicht
gewünscht, so ist dies der Hundeschule ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.